Wir sind zertifizierter E-Mobilität Fachbetrieb und verfügen damit über Expertenwissen. Machen Sie es sich zu Nutze.
Extrem komfortabel und absolut sicher: Es gibt viele gute Gründe, eine Wallbox als Lademöglichkeit für Ihr Elektrofahrzeug in Betracht zu ziehen. Weitere Infos dazu gibt's hier!
Wallboxen sind meldepflichtig beim örtlichen
Netzbetreiber, in manchen Fällen sogar genehmigungspflichtig.
Besser gilt: Im
Vorfeld informieren. Wir helfen Ihnen weiter!
Bevor eine Ladestation ausgewählt und installiert
werden kann, gibt es in der Regel noch einige Dinge vor Ort abzuklären.
Rufen Sie uns an – wir kommen vorbei!
Wallboxen und Ladesäulen gibt es von unterschiedlichen Anbietern. Gemeinsam finden wir eine optimale Lösung für Sie, die ins Budget passt. Jetzt die Möglichkeiten entdecken!
Damit die Entscheidung leichter fällt: Wir informieren Sie über regionale und überregionale Förderprogramme für Ladeinfrastrukturen. Schöpfen Sie Ihre Optionen aus!
Lange Ladezeiten, Überlastung der Leitung, im
schlimmsten Fall sogar Kabelbrand!
Das Laden eines Elektrofahrzeugs an der hauseigenen
230-Volt-Steckdose ist möglich, jedoch wenig empfehlenswert …
In der Regel muss die Wallbox beim regionalen
Netzbetreiber angemeldet werden.
Ab einer bestimmten Leistung ist auch eine
Genehmigung erforderlich (über 11 kW).
Direkt vor Ort klären wir als qualifizierter
Ansprechpartner wichtige Fragen
mit Ihnen ab und besprechen das weitere
Vorgehen.
Bei der Auswahl und Besorgung von
Wallbox oder Ladesäulen stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung
zur Seite.
Die Kosten variieren und sind auch vom
Installationsaufwand abhängig.
Ob Ladesäulen auf dem Firmenparkplatz, Wallboxen in der Tiefgarage oder die Ladestation im privaten Carport:
Es gibt vielfältige Möglichkeiten.
Unsere empfehlenswerten Anbieter:
Besprechen wir die genauen Anforderungen und Wünsche am besten bei Ihnen vor Ort.
Profitieren Sie langfristig vom Anschluss an eine eigene Photovoltaikanlage! Wir installieren zu fairen Preisen.
Lange hat der Bund in Deutschland vor allem
öffentlich zugängliche Ladepunkte gefördert. Mit dem Zuschuss für private Ladestationen, der ab dem 24.11.2020 bei der KfW beantragt werden kann, ändert
sich das:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu 900 Euro erhalten.
Daneben existieren weitere Fördermöglichkeiten auf regionaler und kommunaler Ebene. Wir haben die wichtigsten aus BaWü und der Region Karlsruhe hier für Sie zusammengestellt.
Förderprogramm Ladestationen
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Regional und überregional
Kunden der Stadtwerke Karlsruhe aus Industrie, Mittelstand und Wohnungswirtschaft
Nicht beschränkt
Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme
der Ladestation
Bis zu 340 EUR (netto)
Bonus Ladestation
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Regional (Versorgungsgebiet Netze BW)
Stromkunden im Versorgungsgebiet von Netze BW
Nicht beschränkt
Anmeldung einer Ladestation und Einrichtung eines zweiten
Zählers, der Netze BW separaten Zugriff ermöglicht.
Maximal 2 Ladestationen pro
Antragsteller/Objekt
Förderantrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Ladestation
LINOx BW
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Regional: Kommunen + Städte mit hoher NOx-Belastung in Baden-Württemberg, beispielsweise Heilbronn, Heidelberg, Walzbachtal
Aufbau von Ladeinfrastruktur zur Reduktion der NOx-Belastungen
in
Baden- Württemberg: Unternehmen,
öffentliche Einrichtungen oder sonstige juristische Personen sowie Wohnungseigentums-Gemeinschaften
Bis 30.09.2022
Förderquoten je nach Art des Antragstellers von 40%, 50%, 60% oder 100%
Charge@BW
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Baden-Württemberg
Einzelunternehmen, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaft des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Nicht beschränkt
Die Infrastruktur muss mindestens 3 Jahre betrieben werden. Maximal werden 500 Ladepunkte gefördert
Bis zu 2.500 EUR pro Ladepunkt
Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.
BW-e-Gutschein für E-Fahrzeuge
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Baden-Württemberg
Nicht beschränkt
Das Fahrzeug muss für mind. 3 Jahre in Baden-Württemberg zugelassen sein.
Bis zu 1.000 EUR pro Fahrzeug
Zahlreiche weitere Förderprogramme des Ministeriums hier.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Lesen Sie hier weitere Informationen:
Bundesweit
Private Eigentümer von Wohnraum
Nicht beschränkt
Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Zusammenhang mit Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses oder der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei bestehenden Immobilien.
Einbindung eines Experten für Energieeffizienz ist erforderlich
Zuschuss oder Kredit, je nach Modell von bis zu 37.500 EUR und mehr.
Werden wir konkret. Wir sind Ihr qualifizierter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Elektromobilität, Ladeinfrastruktur und deren Installation. Unser kleines Team rund um Elektromeister Martin Stengel freut sich schon darauf, Ihnen telefonisch oder auch persönlich vor Ort weiterhelfen zu können!
Inh. Martin Stengel
Elektromeister
Tiroler Straße 18
76227 Karlsruhe
Telefon 0721 44808
E-Mail schreiben